SE steht für "Sondereigentum" und ist ein Begriff aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Das Sondereigentum ist der dem einzelnen Eigentümer zur alleinigen Nutzung zustehende Bereich der Immobilie - sprich Ihre Eigentumswohnung.
Einfacher ausgedrückt: Das Gemeinschaftseigentum hört an Ihrer Wohnungstür auf und das Sondereigentum fängt dort an.
Doch Achtung: Auch in Ihrem Sondereigentum befindet sich Gemeinschaftseigentum, wie beispielsweise die Fenster.
Als nicht selbst bewohnender Eigentümer (Kapitalanleger) einer Eigentumswohnung vermieten Sie diese. Sofern Sie dieses Mietverhältnis nicht selbst betreuen möchten oder dafür schlichtweg keine Zeit haben, so können Sie damit uns beauftragen. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.
Grundlage für die Übernahme der SE-Verwaltung ist der Abschluss eines separaten Verwalter-Vertrags zwischen Ihnen als Eigentümer und uns als Verwaltung. Über die Höhe der Verwaltergebühr informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder im Rahmen einer Verwalter-Bewerbung.
Sie möchten die Verwaltung nicht komplett aus der Hand geben und benötigen punktuelle Unterstützung wie beispielsweise
Dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir erbringen für Sie und Ihre Immobilie gerne auch nur Teilleistungen zu einem fairen Preis.